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OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Urkundenbeweis; Vorhalt einer umfangreichen Urkunde; Kinderpornographie; tatsächliche Feststellungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertung eines Schriftstücks, das nicht Gegenstand der Verhandlung war; Erhebliche beweismäßige Bedeutung eines Schriftstücks; Nachweis kinderpornographischer Handlungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 249; StPO § 344
Urkundenbeweis; Vorhalt einer umfangreichen Urkunde; Kinderpornographie; tatsächliche Feststellungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99
Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03
Dazu kommt, dass dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, dass der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421). - BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87
Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03
Dazu kommt, dass dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, dass der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421). - OLG Hamm, 26.02.1991 - 1 Ss 139/91
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03
3} Der Tatrichter wird darüber hinaus bei der Strafzumessung, sofern die Verteidigung erneut - selbst wenn nur hilfsweise - einen Antrag auf Erteilung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt stellt, diesen Antrag im Urteil bescheiden müssen (OLG Hamm MDR 1991, 1191, OLG Hamm 3 Ss 1029100 Beschluss vom 8.2.2001).